1. Geltungsbereich
Für das vorliegende Geschäft und für alle künftigen
Geschäfte gelten – auch ohne weitere Bezugnahme – neben
den im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten besonderen
Bedingungen diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen,
soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Entgegenstehende Einkaufs-
bzw Geschäftsbedingungen sind ungültig, es sei denn, es wird die
Gültigkeit ausdrücklich zugestanden.
2. Angebote, Abschlüsse, Eigentumsrechte an Unterlagen
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Verbindlich wird der Auftrag für
uns erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Prospekte und Kataloge
sind, sofern dort enthaltene Angaben nicht ausdrücklich Vertragsinhalt
werden, nicht verbindlich. Zugesicherte Eigenschaften sind nur solche,
die ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wurden.
Abweichungen in der Auftragsbestätigung gelten als genehmigt, sofern
der Besteller nicht binnen 8 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung
schriftlich widerspricht. Mündliche, fernmündliche, telegrafische
Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen
zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Änderungen oder Streichungen an bereits erteilten Aufträgen
sind an unsere schriftliche Zustimmung gebunden. Allenfalls auf dem Bestellschein
angeführte Bedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn
sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Angebotsunterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht
kopiert und Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht
werden.
3. Rechnungserstellung, Preise & Zahlungskonditionen
Die Rechnungserstellung erfolgt mit dem Datum des Versandes. Soweit ein
bezifferter Preis nicht ausdrücklich fest vereinbart wurde, wird
zu unserem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis abgerechnet.
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab unserem Lager ohne Mehrwertsteuer
(=MWST), Entsorgungskosten und ohne andere auf die Abgabe oder den Warenverkehr
erhobenen öffentlichen Abgaben, ohne Verpackung, Versicherung, Fracht,
sofern nicht jeweils ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Alle
Preise gelten freibleibend, das heißt eine nach Vertragsabschluss
eintretende Erhöhung der Herstellungs- bzw Anschaffungskosten, Lohnsätze
etc. berechtigt uns zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten
Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag. Alle mit dem Kauf oder
der Lieferung verbundenen Kosten und Abgaben hat der Käufer zu tragen.
Eventuelle unrichtige Preisansätze hat der Käufer nach Überreichung
der Orderkopie oder Auftragsbestätigung binnen 3 Tagen zu reklamieren,
spätere Richtigstellungen können nicht mehr berücksichtigt
werden. Für Irrtümer infolge ungenauer Bestellung haftet nur
der Käufer.
Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung nach unserer Wahl.
Sie wird sorgfältig kontrolliert, weshalb für Bruch und Manko
auf dem Transportweg kein Ersatz geleistet wird.
Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tage
netto fällig. Bei Überschreitung eines 5-tägigen Respiros
sind Verzugszinsen zu bezahlen. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseinganges.
Weiters sind wir berechtigt, 1% Verzugszinsen pro Monat oder die gesetzlichen
Verzugszinsen gemäß § 1333 Abs 3 ABGB zu beanspruchen,
je nachdem welcher Zinssatz höher ist. Der Ersatz weiteren Schadens
bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug sind vom Käufer sämtliche Mahn- und Inkassospesen
zu ersetzen. Ebenfalls sind sämtliche Forderungen sofort fällig
und eventuell getroffene Vereinbarungen werden dadurch ungültig.
Eine nach Abschluss der Bestellung unserer Ansicht nach eingetretene Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Käufers, ebenso die Nichtzahlung
früherer Rechnungen, berechtigt uns, ohne Rücksicht auf die
vereinbarten Zahlungskonditionen, die Lieferung von der Vorauszahlung
des Bestellwertes abhängig zu machen, den Auftrag zur Gänze
zu stornieren oder dessen Ausführung hinaus zu schieben. Zur Ausübung
dieses Rechts bedarf es weder der Androhung noch der Erteilung einer Nachfrist.
Falls der Kaufpreis der Ware in ausländischer Währung vereinbart
ist, ist er auch tatsächlich in der vereinbarten ausländischen
Währung zu leisten, widrigenfalls wir vorbehaltlich aller weiteren
Rechte auch befugt sind, vom Käufer jenen Betrag in Inlandswährung
zu fordern, der zur effektiven Anschaffung der uns gebührenden Summe
in der vereinbarten Auslandswährung erforderlich ist.
4. Muster, Zeichnungen, Modelle
Für vom Besteller übersandte Muster, Zeichnungen und Modelle
leisten wir keinen Ersatz. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die
von ihm erteilten Anweisungen über Formen und Ausführungen nicht
die Schutzrechte Dritter berühren und er hat den Verkäufer im
Falle der Inanspruchnahme daraus schad- und klaglos zu halten. Die Rechte
an von uns dem Käufer übermittelten Skizzen, Werkzeugen, Formen,
Schablonen und dergleichen bleiben trotz eventueller anteiliger Verrechnung
im Eigentum des Verkäufers. Ausdrücklich gilt als vereinbart,
dass Kosten der Mustererstellung und damit verbundene Nebenkosten bei
Nichtzustandekommen des Vertrages vom Verkäufer gesondert in Rechnung
gestellt werden können.
5. Lieferung, Lieferfristen
Die Lieferfristen laufen ab dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Für die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist wird nicht gehaftet,
eine aus welchen Gründen auch immer dennoch eingreifende Haftung
ist für jede volle Woche der Verspätung mit 0,5%, insgesamt
mit 5% des Vertragspreises des verspäteten Teils limitiert. Darüber
hinausgehende Rechte oder Rechtsbehelfe stehen dem Besteller nicht zu,
sodass diese Verzugsregelung abschließend zu verstehen ist.
Unvorhersehbare Hindernisse und höhere Gewalt entbinden uns von jeder
Lieferverpflichtung, ohne dass das abgeschlossene Geschäft hierdurch
rückgängig gemacht wird. In solchen Fällen steht uns auch
das Recht zu von dem Auftrag, soweit er nicht bereits erfüllt ist,
zurückzutreten, ohne dass wir deshalb zum Schadenersatz verpflichtet
sind.
Bei Waren, für deren Herstellung erst Formen bzw. Muster, etc. angelegt
bzw bei Dritten beschafft werden müssen, gilt der Liefertermin vom
Tage des Einlanges der schriftlichen Genehmigung dieser Muster, Skizzen
etc. Die Lieferverpflichtung erlischt in jedem Fall jedoch nach Ablauf
von 12 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung.
6. Versand
Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Ab dem Zeitpunkt der Verladung trifft jedes Risiko, insbesondere Beschädigung
oder Minderung während des Transportes, der Übernahme, im Lager
des Kunden und bei der Manipulation durch den Kunden, den Käufer.
Wir sind lediglich verpflichtet, unser Recht aus dem Fracht- und |
Transportvertrag auf Wunsch an den Käufer zu zedieren, jedoch ohne
weitere Haftung und gegen Ersatz der Kosten für die Zession.
Sämtliche Sendungen gehen grundsätzlich unfrankiert. Die aufgelaufenen
Frachtspesen sind somit vom Empfänger zu tragen und werden bei vereinbarter
Frankoerstellung auf Grund der zu übersendenden Originalfrachtbelege
durch Gutschrift vergütet. Tritt in der Zeit zwischen Übernahme
eines Auftrages und der Ausführung desselben eine Frachterhöhung
ein, so geht diese Mehrfracht zu Lasten des Bestellers. Vergütet wird
somit nur jene Frachtrate, die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme galt. Die
Originalfrachtbelege sind jedenfalls binnen 4 Wochen ab dem Tag der Fakturenerteilung
unter Zession aller Ansprüche aus dem Frachtvertrag gegen den Frächter
zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen erlischt
jeder Anspruch auf Vergütung. Von bezahlten Frachtauslagen wird kein
Abzug gewährt.
Zum Versand gelangt mangels gesonderter Vereinbarung ausschließlich
handelsüblich verpackte Ware. Bestimmte Versandverpackungen bedürfen
der Schriftform.
Ein bestimmter Spediteur kann in jedem einzelnen Fall nur auf besonderen
Wunsch des Kunden beauftragt werden. Wünscht der Käufer dies oder
eine spezielle Versendungsart, wodurch die Kosten des von der Lieferfirma
beauftragten Spediteurs überschritten werden, sind die Mehrkosten jedenfalls
vom Käufer zu tragen.
7. Haftung und Schadenersatz
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Mängelrüge,
in schriftlicher Form erhoben, binnen 3 Tagen ab Übernahme beim Verkäufer
eingelangt ist. Die Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose
Annahme der Ware.
Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet
erhobene und allgemein gehaltene Reklamationen werden nicht anerkannt.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang
mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen sollten.
Der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die gelieferte Ware für
die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet
ist, es sei denn, diese Zwecke sind Vertragsinhalt geworden.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
angenommen, anderenfalls die Annahme verweigert wird. Unserer Gewährleistungsverpflichtung
kommen wir nach unserer Wahl durch gänzlichen oder teilweisen Austausch
der Ware oder durch entsprechende Preisminderung nach. Auf Verlangen hat
der Besteller das beanstandete Produkt auf seine Kosten unverzüglich
zurück zu senden.
Alle Fälle von Vertragsverletzungen (Mängel, verspätete
Lieferung etc) und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers,
gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind in diesen Bedingungen
abschließend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich
genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags
oder Rücktritt vom Vertrag (zB wegen Irrtum oder Verkürzung
über die Hälfte) ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche
aus vorvertraglichem Verschulden sowie hinsichtlich aller – auch
nachwirkenden – Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten.
Weiters gilt dies für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind wie Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust
von Aufträgen, Regressforderungen von Kunden, entgangener Gewinn
sowie für alle anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
Der Haftungsausschluss gemäß dem vorigen Absatz gilt nicht
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im übrigen auch dann
nicht, wenn und soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
8. Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung des Kaufgegenstandes
den Preis zahlen zu müssen, geht spätestens mit der Absendung
der Ware auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten
oder Anfuhr und Einbau übernommen hat. Der Transport geschieht ausnahmslos
auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn die Preise frei Empfangsstation
oder Haus des Bestellers vereinbart wurden. Versicherungen werden nur
auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand oder die
Abnahme infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten
hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller
über.
Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist,
vom Besteller entgegenzunehmen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher unserer aus den gesamten Geschäftsverbindungen erwachsenen
Forderungen, einschließlich Zinsen und Kosten sowie Einlösung
der hiefür gegebenen Wechsel. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch
bei Weiterarbeitung durch den Käufer, solange die Ware nicht vollständig
bezahlt ist. Eine Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt
stehender Ware ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig,
jedenfalls aber erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf das vom
Käufer erhaltene Entgelt.
Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.
Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so hat er über Aufforderung
die Ware an einen von uns zu bestimmenden Ort, zu unserer Sicherheit,
auf seine Kosten zu hinterlegen bzw. auf seine Kosten an eine von uns
zu bestimmende Anschrift zu übersenden. Bei Zahlungsverzug des Kunden
sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen,
ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichkommt. Zu diesem Zweck
sind wir unwiderruflich berechtigt, die Geschäftsräumlichkeiten
des Kunden während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten.
10. Rücktritt vom Vertrag
Hält der Käufer, aus welchen Gründen auch immer, irgendeine
Verpflichtung aus dem Kauf nicht pünktlich ein, so ist der Verkäufer
berechtigt, das Wahlrecht gem. §§ 918 ff ABGB auszuüben.
Der Verkäufer ist sohin berechtigt, die Erfüllung des Vertrages
zu verlangen oder, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag
zurück zu treten. Diesfalls gilt für die Nichtabwicklung des
Vertrages eine verschuldensunabhängige Pönale in Höhe von
10 % der Auftragssumme. Die Geltendmachung eines allfälligen höheren
Schadens behalten wir uns vor.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für die Lieferung gilt der Standort des Verkäufers.
Für die Zahlung gilt Wolfern als Erfüllungsort. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist das am Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss
nationaler wie internationaler Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts-abkommens. |