Walter Eckelt - AGB

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WALTER ECKELT – Glas-Beschläge-Technik
Industriestraße 5, 4493 Wolfern
 
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für das vorliegende Geschäft und für alle künftigen Geschäfte gelten – auch ohne weitere Bezugnahme – neben den im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten besonderen Bedingungen diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Entgegenstehende Einkaufs- bzw Geschäftsbedingungen sind ungültig, es sei denn, es wird die Gültigkeit ausdrücklich zugestanden.

2. Angebote, Abschlüsse, Eigentumsrechte an Unterlagen
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Verbindlich wird der Auftrag für uns erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Prospekte und Kataloge sind, sofern dort enthaltene Angaben nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden, nicht verbindlich. Zugesicherte Eigenschaften sind nur solche, die ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wurden.
Abweichungen in der Auftragsbestätigung gelten als genehmigt, sofern der Besteller nicht binnen 8 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Mündliche, fernmündliche, telegrafische Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Änderungen oder Streichungen an bereits erteilten Aufträgen sind an unsere schriftliche Zustimmung gebunden. Allenfalls auf dem Bestellschein angeführte Bedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht kopiert und Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden.

3. Rechnungserstellung, Preise & Zahlungskonditionen
Die Rechnungserstellung erfolgt mit dem Datum des Versandes. Soweit ein bezifferter Preis nicht ausdrücklich fest vereinbart wurde, wird zu unserem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis abgerechnet.
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab unserem Lager ohne Mehrwertsteuer (=MWST), Entsorgungskosten und ohne andere auf die Abgabe oder den Warenverkehr erhobenen öffentlichen Abgaben, ohne Verpackung, Versicherung, Fracht, sofern nicht jeweils ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Alle Preise gelten freibleibend, das heißt eine nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhung der Herstellungs- bzw Anschaffungskosten, Lohnsätze etc. berechtigt uns zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag. Alle mit dem Kauf oder der Lieferung verbundenen Kosten und Abgaben hat der Käufer zu tragen.
Eventuelle unrichtige Preisansätze hat der Käufer nach Überreichung der Orderkopie oder Auftragsbestätigung binnen 3 Tagen zu reklamieren, spätere Richtigstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Für Irrtümer infolge ungenauer Bestellung haftet nur der Käufer.
Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung nach unserer Wahl. Sie wird sorgfältig kontrolliert, weshalb für Bruch und Manko auf dem Transportweg kein Ersatz geleistet wird.
Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto fällig. Bei Überschreitung eines 5-tägigen Respiros sind Verzugszinsen zu bezahlen. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseinganges. Weiters sind wir berechtigt, 1% Verzugszinsen pro Monat oder die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 Abs 3 ABGB zu beanspruchen, je nachdem welcher Zinssatz höher ist. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug sind vom Käufer sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Ebenfalls sind sämtliche Forderungen sofort fällig und eventuell getroffene Vereinbarungen werden dadurch ungültig.
Eine nach Abschluss der Bestellung unserer Ansicht nach eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, ebenso die Nichtzahlung früherer Rechnungen, berechtigt uns, ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungskonditionen, die Lieferung von der Vorauszahlung des Bestellwertes abhängig zu machen, den Auftrag zur Gänze zu stornieren oder dessen Ausführung hinaus zu schieben. Zur Ausübung dieses Rechts bedarf es weder der Androhung noch der Erteilung einer Nachfrist. Falls der Kaufpreis der Ware in ausländischer Währung vereinbart ist, ist er auch tatsächlich in der vereinbarten ausländischen Währung zu leisten, widrigenfalls wir vorbehaltlich aller weiteren Rechte auch befugt sind, vom Käufer jenen Betrag in Inlandswährung zu fordern, der zur effektiven Anschaffung der uns gebührenden Summe in der vereinbarten Auslandswährung erforderlich ist.

4. Muster, Zeichnungen, Modelle
Für vom Besteller übersandte Muster, Zeichnungen und Modelle leisten wir keinen Ersatz. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm erteilten Anweisungen über Formen und Ausführungen nicht die Schutzrechte Dritter berühren und er hat den Verkäufer im Falle der Inanspruchnahme daraus schad- und klaglos zu halten. Die Rechte an von uns dem Käufer übermittelten Skizzen, Werkzeugen, Formen, Schablonen und dergleichen bleiben trotz eventueller anteiliger Verrechnung im Eigentum des Verkäufers. Ausdrücklich gilt als vereinbart, dass Kosten der Mustererstellung und damit verbundene Nebenkosten bei Nichtzustandekommen des Vertrages vom Verkäufer gesondert in Rechnung gestellt werden können.

5. Lieferung, Lieferfristen
Die Lieferfristen laufen ab dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist wird nicht gehaftet, eine aus welchen Gründen auch immer dennoch eingreifende Haftung ist für jede volle Woche der Verspätung mit 0,5%, insgesamt mit 5% des Vertragspreises des verspäteten Teils limitiert. Darüber hinausgehende Rechte oder Rechtsbehelfe stehen dem Besteller nicht zu, sodass diese Verzugsregelung abschließend zu verstehen ist.
Unvorhersehbare Hindernisse und höhere Gewalt entbinden uns von jeder Lieferverpflichtung, ohne dass das abgeschlossene Geschäft hierdurch rückgängig gemacht wird. In solchen Fällen steht uns auch das Recht zu von dem Auftrag, soweit er nicht bereits erfüllt ist, zurückzutreten, ohne dass wir deshalb zum Schadenersatz verpflichtet sind.
Bei Waren, für deren Herstellung erst Formen bzw. Muster, etc. angelegt bzw bei Dritten beschafft werden müssen, gilt der Liefertermin vom Tage des Einlanges der schriftlichen Genehmigung dieser Muster, Skizzen etc. Die Lieferverpflichtung erlischt in jedem Fall jedoch nach Ablauf von 12 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung.

6. Versand
Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ab dem Zeitpunkt der Verladung trifft jedes Risiko, insbesondere Beschädigung oder Minderung während des Transportes, der Übernahme, im Lager des Kunden und bei der Manipulation durch den Kunden, den Käufer. Wir sind lediglich verpflichtet, unser Recht aus dem Fracht- und

Transportvertrag auf Wunsch an den Käufer zu zedieren, jedoch ohne weitere Haftung und gegen Ersatz der Kosten für die Zession.
Sämtliche Sendungen gehen grundsätzlich unfrankiert. Die aufgelaufenen Frachtspesen sind somit vom Empfänger zu tragen und werden bei vereinbarter Frankoerstellung auf Grund der zu übersendenden Originalfrachtbelege durch Gutschrift vergütet. Tritt in der Zeit zwischen Übernahme eines Auftrages und der Ausführung desselben eine Frachterhöhung ein, so geht diese Mehrfracht zu Lasten des Bestellers. Vergütet wird somit nur jene Frachtrate, die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme galt. Die Originalfrachtbelege sind jedenfalls binnen 4 Wochen ab dem Tag der Fakturenerteilung unter Zession aller Ansprüche aus dem Frachtvertrag gegen den Frächter zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen erlischt jeder Anspruch auf Vergütung. Von bezahlten Frachtauslagen wird kein Abzug gewährt.
Zum Versand gelangt mangels gesonderter Vereinbarung ausschließlich handelsüblich verpackte Ware. Bestimmte Versandverpackungen bedürfen der Schriftform.
Ein bestimmter Spediteur kann in jedem einzelnen Fall nur auf besonderen Wunsch des Kunden beauftragt werden. Wünscht der Käufer dies oder eine spezielle Versendungsart, wodurch die Kosten des von der Lieferfirma beauftragten Spediteurs überschritten werden, sind die Mehrkosten jedenfalls vom Käufer zu tragen.

7. Haftung und Schadenersatz
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Mängelrüge, in schriftlicher Form erhoben, binnen 3 Tagen ab Übernahme beim Verkäufer eingelangt ist. Die Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose Annahme der Ware.
Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und allgemein gehaltene Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen sollten. Der Verkäufer haftet nicht dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke sind Vertragsinhalt geworden.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung angenommen, anderenfalls die Annahme verweigert wird. Unserer Gewährleistungsverpflichtung kommen wir nach unserer Wahl durch gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch entsprechende Preisminderung nach. Auf Verlangen hat der Besteller das beanstandete Produkt auf seine Kosten unverzüglich zurück zu senden.
Alle Fälle von Vertragsverletzungen (Mängel, verspätete Lieferung etc) und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag (zB wegen Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte) ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus vorvertraglichem Verschulden sowie hinsichtlich aller – auch nachwirkenden – Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Weiters gilt dies für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, Regressforderungen von Kunden, entgangener Gewinn sowie für alle anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
Der Haftungsausschluss gemäß dem vorigen Absatz gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im übrigen auch dann nicht, wenn und soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.

8. Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung des Kaufgegenstandes den Preis zahlen zu müssen, geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Einbau übernommen hat. Der Transport geschieht ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn die Preise frei Empfangsstation oder Haus des Bestellers vereinbart wurden. Versicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller entgegenzunehmen.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer aus den gesamten Geschäftsverbindungen erwachsenen Forderungen, einschließlich Zinsen und Kosten sowie Einlösung der hiefür gegebenen Wechsel. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weiterarbeitung durch den Käufer, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist. Eine Weiterveräußerung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig, jedenfalls aber erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf das vom Käufer erhaltene Entgelt.
Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.
Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so hat er über Aufforderung die Ware an einen von uns zu bestimmenden Ort, zu unserer Sicherheit, auf seine Kosten zu hinterlegen bzw. auf seine Kosten an eine von uns zu bestimmende Anschrift zu übersenden. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichkommt. Zu diesem Zweck sind wir unwiderruflich berechtigt, die Geschäftsräumlichkeiten des Kunden während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten.

10. Rücktritt vom Vertrag
Hält der Käufer, aus welchen Gründen auch immer, irgendeine Verpflichtung aus dem Kauf nicht pünktlich ein, so ist der Verkäufer berechtigt, das Wahlrecht gem. §§ 918 ff ABGB auszuüben. Der Verkäufer ist sohin berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verlangen oder, unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurück zu treten. Diesfalls gilt für die Nichtabwicklung des Vertrages eine verschuldensunabhängige Pönale in Höhe von 10 % der Auftragssumme. Die Geltendmachung eines allfälligen höheren Schadens behalten wir uns vor.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für die Lieferung gilt der Standort des Verkäufers. Für die Zahlung gilt Wolfern als Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das am Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss nationaler wie internationaler Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts-abkommens.